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Mellen. Im Versorgungsgebiet Mellen liegt eine Verkeimung des Trinkwassers vor. Aufgefallen ist die Verkeimung im Zuge einer Pflichtuntersuchung. Zurzeit wird angenommen, dass die Verunreinigung durch die Starkregenereignisse der vergangenen Tage verursacht wurde. Das Kreisgesundheitsamt hat ein Abkochgebot festgesetzt. Die Trinkwasserversorgung ist sichergestellt. Zur Gefahrenabwehr wird das Wasser gechlort. Es kann daher zu unbedenklichem Chlorgeruch des Trinkwassers kommen. Der Wasserbeschaffungsverband arbeitet mit Hochdruck an der Problemlösung. Über die Aufhebung des Abkochgebotes wird voraussichtlich Anfang des neuen Jahres informiert.

Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen, beim Kontakt mit offenen Wunden darf nur gekauftes abgepacktes Wasser oder abgekochtes Wasser (sprudelnd Aufkochen und dann abkühlen lassen) verwendet werden. Bitte dran denken: Auch für Eiswürfel und Kaltgetränken darf nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.

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Zur Körperpflege, zum Hände waschen, Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet. Es sollte jedoch nicht verschluckt werden. Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen.

Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet. Für gefährdete Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen, Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen.   pmk

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