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Balve. Durst ist schlimmer als Heimweh, heißt es im Volksmund. So muss sich auch ein Balver gefühlt haben, als er Anfang des Jahres gewaltsam in die Wohnung seines Freundes eingestiegen ist und sich mit alkoholischen Getränken eindeckte. Da der Freund die kriminelle Tat nicht akzeptierte, sahen sich die Kumpels jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Menden wieder. Das Ergebnis: Der Balver wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Dem in Balve wohnenden Angeklagten wurde vorgeworfen, in eine Wohnung eingebrochen zu sein, um von dort Gegenstände zu entwenden. In der Beweisaufnahme ergab sich folgender Sachverhalt: Am 15. Januar 2019 fuhr der Angeklagte zusammen mit einem Freund gegen 11 Uhr mit dem Zug von Menden nach Balve. Der Balver begab sich nach Hause in seine Wohnung. Dort konsumierte er eine 0,7-Liter-Flasche Wodka. Als diese leer war, begab er sich zur Wohnung seines Freundes, der ebenfalls in Balve beheimatet ist.

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Der Grund: Es dürstete ihm nach dem Bier in der Wohnung, über das sie noch am Vormittag gesprochen hatten. Der Freund war indes nicht zu Hause. Der Angeklagte brach in die Wohnung des Kumpels ein, um an das Bier zu gelangen. Er trank eine Flasche, packte weitere fünf in den in der Wohnung befindlichen Rucksack des Freundes, und verließ mit der „Beute“ die Wohnung. Er beabsichtigte, das Bier zu trinken.

Dazu kam es aber nicht, die Polizei erwischte ihn und gab dem Freund seine Bierflaschen und den Rucksack zurück. Später ließ sich der Angeklagte beim Freund entschuldigen, der ihm dies auch nicht nachträgt. Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von ca. 2,7 Promille und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, weshalb das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausging.

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Mindeststrafe für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl ist auch bei geringwertigen Sachen ein Jahr. Der Strafrahmen verschob sich wegen der verminderten Schuldfähigkeit, so dass die Mindeststrafe hier nur noch 3 Monate betrug.

Zu Gunsten des Angeklagten sprach laut Richterin unter anderem sein Geständnis, der erhebliche Alkoholisierungsgrad, der geringe Schaden, zu seinen Lasten allerdings die Voreintragungen. Er wurde daher zu 5 Monaten verurteilt. Die Strafe setzte das Schöffengericht am Amtsgericht Menden zur Bewährung aus.

 

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