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Balve. Der Rat der Stadt Balve hat heute Abend die Nutzungsordnung für den „Trostwald Sauerland – Balve“ beschlossen, obwohl der Märkische Kreis ihn bisher nicht genehmigt hat. Nach Aussage von Bürgermeister Hubertus Mühling ist die fehlende Verfügung jedoch kein Problem.

Der Märkische Kreis sollte mit seiner Verfügung die Anlegung des Bestattungswaldes „Trostwald Sauerland – Balve“ genehmigen. Dazu ist es nicht gekommen. Nach Aussage der städtischen Juristin Cindy Korte sah sich die von Landrat Thomas Gemke (Balve) geleitete Behörde auf Grund personeller Probleme nicht in der Lage, der Stadt Balve die Genehmigung bis zur heutigen Ratssitzung zuzuschicken.

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Dennoch beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig die Nutzungsordnung für den Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“, der über eine Fläche von 50 ha verfügt. Die Verträge zwischen der Stadt Balve und der Landsberg Betriebs- und Immobilien GmbH wurden bereits vor Wochen im altehrwürdigen Schloss Wocklum unterzeichnet. Die Landsberg Betriebs- und Immobilien GmbH übernimmt die Verwaltung des Bestattungswaldes „Trostwald Sauerland – Balve“.

Nutzungsberechtigung

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In dem Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“ kann jeder bestattet werden, der ein Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte im Bestattungswald Balve erworben hat.

Es werden folgende Bestattungswald-Baumtypen unterschieden: – Bäume, an denen der Erwerber ein Anrecht auf bis zu 12 Bestattungsplätze erwirbt, deren Belegung von dem Erwerber selbst bestimmt wird. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf den Vertragspartner sowie auf die im Vertrag bezeichneten Familienangehörigen, Lebenspartner oder sonstige als Nutzungsberechtigte benannte Personen.

– Bäume, an denen bis zu 12 Bestattungsplätze einzeln verkauft werden. Das Nutzungsrecht an dem einzelnen Bestattungsplatz bezieht sich auf den einzelnen Erwerber.

Ruhezeit

Das Nutzungsrecht an den im Bestattungswald registrierten Bestattungswald-Bäumen wird für einen Zeitraum bis zu 99 Jahren verliehen (Ende der Ruhezeit). Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, sofern keine andere gesetzliche Regelung getroffen wird.

Bestattungsflächen

Im Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“ erfolgt eine Beisetzung der Asche der Verstorbenen ausschließlich im Wurzelbereich der als Bestattungswald-Bäume registrierten Bäume.

Die Bestattungsflächen mit den darauf befindlichen Bestattungswald-Bäumen werden als Waldfriedhof genutzt. Hierbei werden biologisch abbaubare Urnen mit der Asche der Verstorbenen im Wurzelbereich vorhandener Bäume beigesetzt. Alle Bäume sind in ihrem natürlichen Charakter zu belassen. Das Erscheinungsbild des Waldes ist beizubehalten und darf nicht verändert werden.

Die Urnenbeisetzung im Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“ gestalten die Angehörigen in Abstimmung mit der Betreiberin. Die Beisetzung wird ausschließlich von der Betreiberin oder einem von ihr beauftragten Dritten vorgenommen.

Öffnungszeiten

Der Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“ unterliegt den Rechtsvorschriften des Landesforstgesetzes von Nordrhein-Westfalen in jeweils gültiger Fassung.

Die Betreiberin kann beim Vorliegen besonderer Gründe das Betretungsrecht auf Teilflächen oder insgesamt einschränken oder vorübergehend untersagen.

Bei Sturm, Gewitter und Naturkatastrophen darf der Bestattungswald „Trostwald Sauerland – Balve“ nicht betreten werden.

Benutzungsregeln

Jeder Besucher des Bestattungswaldes Balve hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Personals der Betreiberin oder des Waldbesitzers ist Folge zu leisten.

Es ist beispielsweise nicht gestattet, innerhalb des Bestattungswaldes „Trostwald Sauerland – Balve“ die Beisetzungen zu stören oder Hunde frei laufen zu lassen.

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