Anzeige

Arnsberg/Balve. (F.A.) In mehreren Anträgen zur Beweisaufnahme wurde am Mittwoch im sogenannten „Raser-Prozess“ vom Anwalt des Porschefahrers unter anderem ein Protokoll aus der Ermittlungsakte als Beweisstück beantragt, was die Kammer jedoch ablehnte. Ebenfalls abgelehnt wurden die Anträge, ein Messfoto aus einer Geschwindigkeitskontrolle wenige Meter vor dem Ortsteil Beckum am Unfalltag in die Hauptverhandlung einzubringen. Ferner wurde in dem Zusammenhang die erneute Befragung des Messbeamten und die Inaugenscheinnahme des Messgerätes beantragt.

Damit sollte von der Verteidigung belegt werden, dass auch ein silbergrauer Porsche die Strecke am Unfalltag und in zeitlicher Nähe zum Unfall selbst passiert habe. Nicht eingehen wollte die Kammer auf den Antrag der Verteidigung den sicher gestellten Porsche sowie einen Porsche „Panamera“ zur Klärung des Designs am Fahrzeug anzuschauen.

Anzeige

Der Antrag der Staatsanwaltschaft, am 17. Prozesstag vertreten durch Oberstaatsanwältin Claudia Rosenbaum, die Daten aus dem Bordcomputer des Porsche heranzuziehen, wurde von der Verteidigung kritisiert. Bereits im Ermittlungsverfahren, so Rechtsanwalt Cramer, sei der Antrag einmal seitens der Staatsanwaltschaft gestellt worden, die diesen später wieder zurückzog.

Oberstaatsanwältin Rosenbaum begründete ihren Antrag jedoch damit, dass mit den Daten des Bordcomputers bewiesen werden solle, dass der Porsche des Angeklagten zum fraglichen Zeitpunkt mit deutlicher Beschleunigung auf der Landstraße von Hövel nach Beckum unterwegs gewesen sein soll. Sollten die Daten von Porsche dazu nicht herausgegeben werden, wolle sie einen Durchsuchungsbeschluss für Porsche in Stuttgart erwirken.

Anzeige

In einem verbalen Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft warf der Anwalt des Porschefahrers der Staatsanwaltschaft „Prozessverschleppung“ vor. Der Antrag zeige eine erkennbare Technik-Gläubigkeit und sei „ins Blaue“ hinein gestellt worden. Über diesen Antrag der Staatsanwaltschaft und die noch ausstehenden Anträge will das Gericht bis zum nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 18. Dezember, beraten und dann seinen Beschluss verkünden.

Anzeige