Hemer. Die Taschendiebe waren am Montag in Hemer besonders erfolgreich: Insgesamt erstatteten fünf Betroffene Anzeige bei der Polizei. Zwischen 9.45 und 11 Uhr griffen sie in fremde Taschen und zogen Geldbörsen heraus.

Die Fälle im Überblick: In einem Discounter am Nöllenhof-Center erwischte es gegen 9.45 Uhr eine 69-jährige Kundin. Gegen 10.30 Uhr bemerkte eine 68-jährige Frau in einem Modegeschäft, dass ihre Geldbörse weg war. Sie kann sich erinnern, dass ihr ein junges Paar sehr nahegekommen sei. Gegen 10.50 Uhr griffen die Täter erneut in einem Markt am Nöllenhof-Center zu. Das 73-jährige Opfer hatte kurz zuvor in einem anderen Geschäft Ware bezahlt und stellte im nächsten Geschäft fest, dass ihre Handtasche geöffnet und die Geldbörse herausgezogen wurde. Sie kann sich erinnern, dass sich eine weibliche Person zweimal dicht an sie herangedrängt habe, als sie mit mehreren Kleidungsstücken auf dem Arm beschäftigt war. Etwa zehn Minuten später erwischte es einen 83-jährigen Mann, in einem anderen Geschäft am Neuen Markt. Er verwahrte seine Geldbörse in einem Rucksack, den er auf dem Rücken trug. In dem Geschäft bemerkte er, dass das Portemonnaie herausgezogen wurde. Fast zeitgleich stellte ein 85-jähriger Hemeraner in demselben Markt fest, dass auch seine Geldbörse gestohlen wurde. Er hatte sie in einer Tasche auf dem Rollator verstaut.

Die Polizei warnt weiter vor Taschendieben. Wertsachen sollten dicht am Körper verwahrt werden, zum Beispiel in Jacken-Innentaschen. Der Einkaufswagen ist der denkbar schlechteste Platz. Keinesfalls darf die PIN mit ins Portemonnaie gesteckt werden. Ansonsten verursachen die Taschendiebe am nächsten Geldautomaten noch einmal einen viel höheren Schaden für die Opfer, bevor die überhaupt den Diebstahl bemerkt haben.

Betroffene sollten schnellstens reagieren und ihre Bankkarten bei der Bank sperren lassen. Eine solche Sperrung kann auch über die bundesweit einheitliche Sperr-Rufnummer 116 116 erfolgen. Auch gesperrte Bankkarten lassen sich jedoch weiter im Lastschriftverfahren im Einzelhandel einsetzen. Das kann nur durch eine sogenannte KUNO-Sperrung durch die Polizei verhindert werden. Die Buchstaben stehen für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Eine solche Sperrung ist weder online noch telefonisch möglich! Bei der Anzeigenaufnahme benötigt der aufnehmende Polizeibeamte jedoch die Bank- und Kartendaten einschließlich Kartenfolgenummer. In der Folge lehnen auch Supermarkt-Kassen den Einsatz einer gestohlenen oder verlorenen Bankkarte ab. (cris)