Balve. Der Rat der Stadt Balve musste sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit einem Konzept zur Vergabe von Containerstandplätzen für Alttextilien befassen, die an öffentlichen Straßen stehen. Das war nötig geworden, weil die Aufstellung von Sammelcontainern für Altkleider seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist.

Ausführlich hatte die Verwaltung eine Anlage zu diesem Punkt erarbeitet. Darin heißt es: „Altkleider sind aufgrund der zu erzielenden Preise auf dem Gebrauchttextilmarkt ein attraktiver Wertstoff. Deshalb ist das Sammeln und Verwerten von Altkleidern ein lukratives Geschäftsfeld. Gewerbliche Sammler konkurrieren zunehmend mit karitativen Organisationen, die mit ihren Sammlungen Kleiderkammern bestücken oder aus den Erlösen durch den Verkauf ihre Tätigkeit finanzieren.

Um den karitativen Sammlern gegenüber den gewerblichen Sammlern einen Marktanteil zu sichern, hatte der Märkische Kreis mit zahlreichen karitativen Sammlern 2013 ein kreisweites Erfassungs- und Verwertungssystem für Altkleider vereinbart (Kooperationsverträge). Über viele Jahre konnte mit dem Hinweis auf dieses System gewerbliche Altkleidersammlungen verhindert werden, bis das OVG NRW mit Urteil vom 28.05.2021 durch die Bevorzugung karitativer Sammler den freien Wettbewerb unterlaufen sah und das System für nicht zulässig erklärte.

Darüber hinaus ist ab dem 1. Januar 2025 eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft getreten, die von der EU vorgegeben wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Textilien besser wiederzuverwenden oder zu recyceln und damit
die Umwelt zu entlasten“, heißt es in der Vorlage.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Stadt Balve muss Sondernutzungserlaubnisse erteilen und dabei bestimmte Regeln beachten. Die Standplätze sind erstmals ab dem 1. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2026 zu vergeben. Dabei soll ein Losverfahren eingesetzt werden, an dem sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Sammler teilnehmen können.

Folgende Standorte sind dafür vorgesehen: Brucknerweg am katholischen Kindergarten, Garbecker Kirchweg am Bolzplatz Darloh, Gewerbegebiet Glärbach, Horster Straße an der Schützenhalle Eisborn, Meisenweg in Balve-Süd und Schulstraße/Im Natfeld in Garbeck. Insgesamt können an diesen Standorten insgesamt 12 Container betrieben werden.

Einstimmig schlossen sich die Ratsmitglieder diesem neuen Konzept an. Die Verwaltung wird somit in Zukunft nach entsprechenden Anmeldungen die Plätze verlosen, die dann ab 1. Mai entsprechend besetzt werden dürfen.     kr