Anzeige

Eslohe. Gleich drei Strafanzeigen auf einen Streich kassierte eine 32-jährige Rollerfahrerin, die die Polizei auf der Mescheder Straße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten hatte.

Bei der Frage nach ihrem Führerschein gab sie an, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Außerdem hatte ihr Roller ein Kennzeichen vom letzten Jahr und somit keinen gültigen Versicherungsschutz. Als die Pupillen der Fahrerin nicht auf Lichtreize der Taschenlampen reagierten, gab sie zu, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen.

Anzeige

Der 32-jährigen Frau aus Eslohe wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Beamten haben Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Fahren unter Drogen geschrieben.

Anzeige