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Neuenrade. Die Stadt Neuenrade weist darauf hin, dass am 15. März die erste Abschlagszahlung auf die Grundbesitzabgaben fällig wird. Wurde der Stadt Neuenrade ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt bei den Abgabepflichtigen der maschinelle Einzug der Abgaben. Im weiteren Verlauf des Jahres gelten die auf den Steuerbescheiden angedruckten Fälligkeitstermine 2024.

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