Stadt Balve. Die Grundsteuerreform beschäftigt die Gemüter der Balver immer noch. Wir erinnern uns: Die Grundsteuer musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 reformiert werden. Das Gebot der sogenannten Aufkommensneutralität sollte dafür Sorge tragen, dass die Kommunen die Reform nicht für eine verdeckte Steuererhöhung nutzen.
Hebesatz 950 Punkte
Bereits 2023 hatte die Stadt Balve den Hebesatz angepasst, musste ihn nun aber überraschend wiederum von 675 Punkten auf 950 Punkte erhöhen, da die Kommune ansonsten aufgrund der Reform bei gleichbleibenden Hebesätzen enorme Steuerverluste zu befürchten hatte.


Am gesamten Steueraufkommen von 2,79 Millionen Euro, machen die unbebauten Grundstücke vormals etwa 2,22 % aus, heute sind es 4,61 %. Die Einfamilienhäuser, die vorher etwa 34,35 % des Gesamtaufkommens getragen haben, liegen nun bei 39,94 %.
Insgesamt kann man sagen, dass es innerhalb des Gesamtsteueraufkommens zu einer Verschiebung zu Ungunsten der wohnbebauten Flächen gekommen ist. Trugen diese vor der Reform noch 70,88 % zum Steueraufkommen bei, liegen sie nun bei 76,62 % gegenüber den nicht-wohnbebauten Flächen.
Kämmerer Ralf Runte erklärt, dass es sich bei den genannten Werten nur um Mittelwerte handelt. Im Einzelfall könne sich die Veränderung auch sehr drastisch in die eine wie in die andere Richtung auswirken. „Durch diese Konstellation (neuer Messbetrag multipliziert mit dem neuen Hebesatz) werden in rund 60 % der Grundsteuerfälle die letztendlich zu zahlende Grundsteuer gegenüber dem Jahr 2024 ansteigen, folglich in rund 40% der Fälle gegenüber 2024 sinken.“ DP
(In der Printversion dieses Artikels hieß es irrtümlich, die Stadt Balve habe den Hebesatz auf 900 Punkte angehoben. Richtig sind 950 Punkte. Wir haben diesen Irrtum korrigiert und bitten dies zu entschuldigen. Die Redaktion.)


