Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 18. März die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Vogelschlade“ im Ortsteil Balve sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs nebst Anlagen findet in der Zeit vom 23. April bis einschließlich 20. Mai statt. Die Unterlagen können im Internet unter www.balve.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Bauen und Wohnen – Bauleitpläne  – Beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 17 Uhr
dienstags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr

Während des vorgenannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@balve.de  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.

Die Öffentlichkeit kann sich während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerechte Einwendungen dem Rat der Stadt Balve zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt werden.