Neuenrade. Ein Neuenrader ist in einer Online-Verkaufsplattform auf Betrüger hereingefallen. Er wollte ein Fahrrad-Navi erwerben und bezahlte per PayPal. Kurz darauf kam die Meldung des vermeintlichen Verkäufers: Der teilte mit, dass sein Konto „gehackt“ worden sei und das Angebot nicht von ihm stamme. Nun muss die Polizei den Sachverhalt klären.
Ob das Online-Verkäuferkonto wirklich „gehackt“ wurde, ist noch nicht klar. Allerdings machen es viele Nutzer von Online-Diensten den Betrügern sehr leicht, indem sie simpelste Kennwörter wie „12345“ verwenden. Betrüger brauchen in solchen Fällen keine „Hackerkenntnisse“, sondern einfach Geduld, die klassischen Standard-Passwörter durchzuprobieren. Sie können dann Lieferadressen ändern und Ware im Namen des Opfers bestellen oder Ware anbieten und sich das Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen. Laufen dubiose Geschäfte über die Konten der Betroffenen, so geraten sie zwangsläufig als Tatverdächtige in den Fokus der Ermittlungsbehörden und müssen nachweisen, dass sie selbst betrogen wurden.
Für die Bezahlung bieten viele Online-Verkaufsplattformen eine interne Bezahlabwicklung. Dabei erhält ein Käufer keine Informationen über Konten. Das kostet Verkäufer allerdings Gebühren, genauso wie die Nutzung anderer Bezahldienste wie PayPal. Deshalb nutzen viele Nutzer dieser Verkaufsplattformen die Bezahlung über eine „Freunde“-Funktion. Doch dabei verlieren Käufer jede Möglichkeit, eine Zahlung bei Unstimmigkeiten zu stoppen. Deshalb sollte man auf diesem Weg tatsächlich auch nur Zahlungen an „Familie und Freunde“ leisten. (cris)



