Balve/Neuenrade/Märkischer Kreis. Für den Märkischen Kreis, Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes Märkisches Sauerland – als eines von 15 Regionalforstämtern von Wald und Holz NRW –, ist bis einschließlich Montag die Waldbrandgefahrenstufe 3 vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesen worden. Darauf weist das Forstamt hin. Folgende Regeln, welche unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe zwischen vom 1. März bis zum 31. Oktober immer gelten, sind zu beachten:
- Insbesondere die im Kreis in der Folge der Borkenkäferkalamität entstandenen Kahl- und Jungwuchsflächen sind besonders brandgefährlich und beschleunigen die Ausbreitung von Feuer. Zur Einordnung: Diese Flächen entsprechen 26% der Waldfläche im MK und haben daher eine hohen Einfluss auf die Waldbrandgefahr und den Verlauf von Waldbränden.
- Zudem wirken die verbreiteten Hanglagen im MK im Brandfall ebenfalls brandbeschleunigend.
- Feuer, Rauchen und Grillen im Wald und auch rund um die Talsperren sind unbedingt zu unterlassen!
In Nordrhein-Westfalen steigt die Waldbrandgefahr örtlich sogar auf Stufe 4. Damit besteht eine erhöhte bis hohe Gefahr von Waldbränden. Die aktuelle Gefahrenlage veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst im Waldbrandgefahrenindex: https://www.dwd.de/waldbrand.
Daher gilt:
- Kein offenes Feuer oder Grillen im Wald sowie bis 100 Meter Abstand zum Wald. Das gilt auch für Einweggrills, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht.
- Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot – Zigaretten niemals achtlos wegwerfen.
- Fahrzeuge nur auf befestigten oder ausgewiesenen Parkflächen abstellen. Heiße Auspuffanlagen können trockenes Gras oder Laub entzünden.
- Waldwege und Zufahrten für Rettungskräfte unbedingt freihalten.
Wer Rauch oder Feuer bemerkt, sollte sofort die 112 wählen, den Gefahrenbereich verlassen und den Brandort möglichst genau beschreiben.



