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Von Richard Elmerhaus

Balve. Als der damalige Schwimmmeister vor mehr als einem Jahr einen 8-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll, ist das Verfahren mangels an Beweisen von der Staatsanwaltschaft in Arnsberg eingestellt worden. Schon damals war die Stadtverwaltung entsetzt, als sie über diesen Vorfall im Balver Hallenbad von der Kripo Iserlohn informiert wurde. „Da es keine Beweise für das Fehlverhalten unseres Schwimmmeisters gibt, werden wir ihn weiter beschäftigen“, erklärte der Personal-Chef der Stadt Balve, Michael Bathe, damals auf unsere Anfrage.

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Völlig anders seine Reaktion und die des Bürgermeisters Hubertus Mühling, als dem gerade bei Kindern sehr beliebten Balver abermals sexuelle Belästigung eines Jungen im Murmke-Schwimmbad vorgehalten wurde. Diesmal soll der Tatort sein Büro im Hallenbad gewesen sein. Hier soll der Bademeister den 12-Jährigen sexuell missbraucht haben.

„Als wir von der Kripo über das Fehlverhalten informiert worden sind, haben wir dem Schwimmmeister sofort fristlos gekündigt“, betont die Stadtverwaltung. Sie hätte sich aber am liebsten überhaupt nicht über das kriminelle Verhalten ihres Angestellten im Schwimmbad geäußert. Bestes Beispiel dafür ist Bürgermeister Hubertus Mühling, der auf unsere Anfrage erklären ließ: „Wir als Stadt Balve geben keine Stellungnahme ab“. Nicht nachvollziehbar vor der Tatsache, dass der Schwimmmeister sogar mit der Stadt Balve vor das Arbeitsgericht gezogen ist, um gegen seine fristlose Kündigung vorzugehen.

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Vor dem Arbeitsgericht Iserlohn war er aber ebenso erfolglos wie jetzt vor dem Amtsgericht Menden. Das Gericht verurteilte den Bademeister wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einem Jahr und drei Monaten Haft, setzte die Freiheitsstrafe allerdings zur Bewährung aus.

Das Urteil, das bei einigen Balvern, vor allem bei Eltern, als zu milde angesehen wird, ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte schon während der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Geständnis abgelegt und dem Jungen damit eine Aussage vor Gericht ersparte. Ein weiterer Grund, der bei der Urteilsfindung eine wichtige Rolle gespielt hat, ist eine Therapie wegen seiner sexuellen Neigung zu Kindern. Sollte er sie nicht machen, dann wandert der 52-Jährige hinter Schloss und Riegel.

Bereits nach der fristlosen Kündigung durch die Stadt Balve und Monate vor der Gerichtsverhandlung in Menden ließ sich der Balver, der sich inzwischen von seiner Familie getrennt und in einer anderen Stadt wohnt, in eine psychiatrische Klinik einweisen.

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