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Beckum. Der Rat der Stadt Balve hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Holwinkel“ im Bereich des Grundstückes „Zum Langenloh“, Gemarkung Beckum, Flur 4, Flurstücke 571 und 602 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch zu ändern.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung nebst Anlagen findet in der Zeit vom 9. August bis einschließlich 10. September 2018 im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, während der Öffnungszeiten statt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme auch über das Internet möglich: http://www.balve.de/rathaus-politik/bauleitplaene/

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Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können zu den ausliegenden Entwürfen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Diese sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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