Menden. Ein 65-jähriger Mendener hat Anzeige bei der Polizei erstattet, weil sein E-Mail-Fach gehackt worden sei. Er bemerkte den nicht autorisierten Zugriff, weil er angeblich bei diversen Warenhäusern Artikel bestellt haben sollte. Diese Bestellungen konnte er noch rechtzeitig stornieren.

Allerdings griffen die Täter auch auf sein Payback-Konto zu und lösten Punkte ein. Woran es in diesem Fall konkret lag, muss nun die Polizei versuchen zu klären. Oft machen es Nutzer von Online-Diensten den Tätern allerdings sehr einfach, indem sie Passwärter wie „12345“ verwenden – und dieses schlichte Passwort dann auch noch für mehrere Dienste einsetzen.

Eine besondere Schlüsselrolle kommt dem E-Mail-Fach zu: Wer darauf Zugriff hat, der sieht nicht nur, bei welchen anderen Online-Diensten Konten bestehen. Täter können über das Mailfach auch die Kennwörter vieler Dienste ändern. So können sie auf Kosten ihrer Opfer Reisen buchen, Ware bestellen, Musik oder Spiele herunterladen, Kontaktanzeigen aufgeben usw.

Passwörter sollten heute mindestens aus zehn Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Wenn möglich sollten Nutzer von Online-Diensten die 2-Faktor-Authentifizierung aktivieren. (cris)