Seit der Umstellung auf ein neues Fachverfahren stellt die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises Beweisfotos bei Geschwindigkeitsverstößen digital zur Verfügung. Symbolbild: Katharina Buschmann / Märkischer Kreis
Märkischer Kreis. (pmk) Seit der Umstellung auf ein neues Fachverfahren stellt die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises Beweisfotos bei Geschwindigkeitsverstößen nur noch digital zur Verfügung. Den schriftlichen Verwarnungen, Anhörungen und Zeugenfragebögen werden daher seit Ende Juli keine Beweisfotos mehr beigefügt.
Stattdessen enthalten die Schreiben einen Link und einen QR-Code sowie persönliche Zugangsdaten für das Online-Anhörungsportal des Märkischen Kreises. Nach der Anmeldung können die zum jeweiligen Verfahren hinterlegten Bilder dort über den Menüpunkt „Fotos einsehen“ aufgerufen werden. Die Fotoeinsicht ist unabhängig davon möglich, ob Betroffene Angaben zur Sache machen möchten. Eine Stellungnahme über das Online-Portal ist daher zur Einsichtnahme nicht zwingend erforderlich.
QR-Code und Link sind Bestandteil des Schreibens
Da oft vor betrügerischen Links und QR-Codes gewarnt wird, weist der Märkische Kreis ausdrücklich darauf hin: Der im Schreiben der Bußgeldstelle abgedruckte QR-Code und der dort angegebene Link zum Online-Anhörungsportal sind Bestandteil des Verfahrens und können mit den ebenfalls im Schreiben enthaltenen persönlichen Zugangsdaten genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten ausschließlich der Link bzw. der QR-Code und die Zugangsdaten aus dem persönlich zugesandten Schreiben verwendet werden.
Warum steht eine Hamburger Postfachadresse im Schreiben?
Für Irritation sorgt mitunter die Angabe „Märkischer Kreis c/o Scan FD 34“ mit einer Postfachadresse in Hamburg. Dabei handelt es sich nicht um einen fremden Absender. Der Märkische Kreis nutzt für die Digitalisierung eingehender Post einen beauftragten Scandienstleister. An diese Adresse übersandte Unterlagen werden für den Märkischen Kreis digitalisiert und anschließend dem jeweiligen Verfahren elektronisch zugeordnet.
Schriftliche Rückmeldung weiterhin möglich
Wer das Online-Anhörungsportal für eine Aussage nicht nutzen möchte, kann Angaben zum Sachverhalt oder eine Fahrerbenennung weiterhin über den mitgesandten Fragebogen übermitteln. Der ausgefüllte Fragebogen kann an die im Schreiben angegebene Scanadresse, direkt an die Bußgeldstelle oder per E-Mail übersandt werden. Die jeweiligen Kontaktdaten und Rücksendemöglichkeiten sind dem Schreiben zu entnehmen.
Mit der digitalen Bereitstellung der Beweisfotos und dem Online-Anhörungsportal sollen die Verfahren einfacher und medienbruchfrei bearbeitet werden. Gleichzeitig bleibt die schriftliche Kommunikation mit der Bußgeldstelle weiterhin möglich.



