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Balve. In folgenden Gemeinden des Pastoralverbundes Balve-Hönnetal finden am Samstag und Sonntag die Kirchenvorstandswahlen statt. Hier die genaue Übersicht:

 Am Samstag, 17. November, findet die Wahl in
diesen Kirchengemeinden statt:
St. Barbara, Balve-Mellen
St. Blasius in Balve
St. Lucia, Neuenrade-Altenaffeln
St. Michael, Balve-Volkringhausen

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Am Sonntag, 18. November, findet die Wahl in
diesen Kirchengemeinden statt:
St. Blasius, Balve
Hl. Drei Könige, Balve-Garbeck
St. Johannes, Balve-Langenholthausen
St. Lambertus, Neuenrade-Affeln
St. Nikolaus, Balve-Beckum

Wahlberechtigt sind gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (Preußische Gesetzessammlung Seite 585) – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), in der zur Zeit gültigen Fassung alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltage 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der politischen Gemeinde wohnen, in der die Kirchengemeinde liegt, und die in der vom Kirchenvorstand geprüften Wählerliste festgestellt worden sind.

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In den Ankündigungen in den Schaukästen finden Sie:
⇒ die alphabetische Reihenfolge der Namen, mit Angabe von Alter, Beruf und Wohnung der sich zur Wahl stellenden Kandidaten
⇒ die Wahlorte
⇒ die Wahlzeiten (jeweils 1 Stunde vor und 1 Stunde nach der Hl. Messe in der betreffenden Gemeinde, in Hl. Drei Könige Garbeck kann von 9 bis 16 Uhr gewählt werden).

„Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und unterstützen Sie so die ehrenamtlich arbeitenden Kirchenvorstandsmitglieder Ihrer Kirchengemeinde“, so der Appell der Katholischen Kirchen des Pastoralverbundes Balve-Hönnetal.

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