Balve/Menden. Was auf den ersten Blick eine Frage des Gefühls zu sein scheint, kann weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Vor allem bei einschneidenden Ereignissen im Leben, wie Trennung oder schwerer Krankheit, aber auch bei der Geburt eines Kindes oder dem Wunsch nach einer Adoption greifen unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Die Dozentin des VHS-Vortrags erläutert die wesentlichen Unterschiede von Ehe, Lebensgemeinschaft und eingetragener Lebenspartnerschaft.
Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Unterhalts- und Vermögensaufteilung nach einer Trennung, die Haftung für Handlungen und Schulden, das Sorgerecht bei Kindern/Pflegekindern und dem Adoptionsrecht sowie die erbrechtlichen Folgen einer Partnerschaft mit und ohne Trauschein gelegt.
Der Vortrag ist am Dienstag, 26. Februar, von 19 bis 21.15 Uhr im Haus der VHS in Menden. Anmeldungen erforderlich unter der Rufnummer 02373/94713-0 oder im Netz unter der Kursus-Nummer 191-1301.