Anzeige

Neuenrade. Nach unserem Bericht über die geplante Pegida-Demonstration in Neuenrade meldet sich Hans Vormann bei uns zu Wort. In seiner Stellungnahme übt er harsche Kritik an Bürgermeister Antonius Wiesemann, dessen Verhalten er im Zusammenhang mit der geplanten Bürgerdiskussion und Demonstration nicht nachvollziehen kann. Hans Vormann schreibt:

„Es ist mehr als beschämend wie sich Antonius Wiesemann als Bürgermeister und Oberhaupt der Stadt Neuenrade bei der für den 29. August 2019 angesetzten Bürgerdiskussion und Demonstration auf dem Gelände der Grundschule äußert und sich durch sein Nichterscheinen aus der Affäre zieht.

Anzeige

Als gewählter Bürgermeister und somit Stadtoberhaupt der Stadt Neuenrade hat Wiesemann eigentlich die Aufgabe, die Entscheidungen der Mehrzahl der Neuenrader Bürger im Rahmen der Demokratie zu repräsentieren und diese Anliegen der Bevölkerung im demokratischen Sinne umzusetzen. Soweit die Mehrheit der Neuenrader gegen den Bau einer Moschee ist, so hat sich der Bürgermeister an diese Bemessung zu halten und keine Einzelgänge zu unternehmen, und wenn es dann für ihn eng wird, sich durch das Fernbleiben einfach aus der Affäre zu ziehen.

Wir leben in einer Demokratie und dies gilt auch für die Stadt Neuenrade, deren Beschäftigten und insbesondere auch das Stadtoberhaupt, sprich der Bürgermeister. Soweit man den Medien entnehmen konnte, steht der Bau einer Moschee in Neuenrade gemäß Beschluss des Stadtrates schon fest und gilt als beschlossene Sache. Ich denke, dass bei einem solchen großen Bauvorhaben, auch wenn die Moschee nunmehr wohl im Industriegebiet gebaut werden soll, alle Einwohner von Neuenrade bezüglich des Baus ein Mitspracherecht (Volksbegehren) haben sollten, da dieser Bau eine gewaltige Änderung des Stadtbildes von Neuenrade mit sich bringen wird. Es kann nicht angehen dass die Bevölkerung bei einem solchen Bauvorhaben so einfach übergangen wird, dies widerspricht dem Gedanken einer Demokratie.

Anzeige

Außerdem ist für den 29. August eine Kundgebung angemeldet worden, welche als Demonstration ausgelegt wird, nur weil sich bei dieser Zusammenkunft ein Redner angekündigt hat, der keine komplett reine Weste hat. Dass eine Diskussion laut Schilderung von Wiesemann nur als Vorwand für andere Zwecke und Aktivitäten ausgelegt wird, wie es der Presse zu entnehmen war, ist eine reine Spekulation ohne handfeste Beweise.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass auch die Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten der Meinung ist, dass der Islam als Religion nicht zu Deutschland gehört. Soweit die hier ansässigen Amtskirchen in der Türkei ein Gotteshaus für gläubige Christen errichten möchten, wird ein solches Vorhaben von Seiten der Türkei grundsätzlich abgelehnt. Gläubige, welche sich nicht zum Islam bekennen, müssen ihren Glauben praktisch versteckt in der Unterwelt ausleben, um nicht in türkischen Gefängnissen zu landen. Natürlich ist in unserem Grundgesetz die Religionsfreiheit ein fest verankerter Bestandteil. Dieser Artikel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch aufgrund ganz anderer geschichtlicher Hintergründe bei der Niederschrift des Grundgesetzes mit aufgenommen, und zwar um in erster Linie einer anderen Glaubensgruppierung in Deutschland wieder einen sicheren Boden zu verschaffen“.

Anzeige