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Balve. Es könnte der Start einer Erfolgsgeschichte werden. Das erste Balver Höhlencafe der evangelischen Kirchengemeinde zusammen mit der Balver Schützenbruderschaft lockte mehr als 50 Personen am Sonntag in den Balver Felsendom.

Die Idee dazu hatten Balves Gemeindepädagoge Sven Körber und Thomas Scholz von der Schützenbruderschaft, als sie bei Gesprächen auf die Idee kamen, zusammen etwas Neues für Balve auf die Beine zu stellen.

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Aus der Idee wurde schließlich eine interessante Veranstaltung, die es den evangelischen Kirchgängern ermöglicht, die Balver Höhle näher kennenzulernen. Dessen nicht genug, so betonten beide in einem Gespräch im Vorfeld, waren natürlich alle interessierten Balver dazu eingeladen ins Schützenheim zu kommen. Thomas Scholz erklärte hier bei einer Führung die Entstehung der Balver Höhle und ihre Besonderheiten und was diese Höhle für Balve bedeutet.

Das Interesse war groß. Mehr als 50 Besucher nahmen an der Höhlenführung von Thomas Scholz teil. Das schreit nach einer Wiederholung

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Natürlich gab es an diesem Vormittag heiße Getränke und ein paar Häppchen und Kuchen im Schützenheim. Aber auch auf die obligatorischen Kaltgetränke musste niemand verzichten. Dafür sorgte schon pflichtbewusst die Balver Bruderschaft.

Christoph Rapp, Thomas Scholz und Sven Körber zeigen sich zufrieden mit der großen Anzahl der Besucher beim ersten Balver Höhlen Café

Die Balver Höhle ist eine sogenannte Karsthöhle und zudem einer der wichtigsten Fundplätze für Kulturen der mittleren Altersteinzeit in Europa. Auch in der Nibelungensage taucht die Höhle auf. Hier lebten laut der Sage die Zwerge, auch Ballofa genannt, welche Wieland das Schmiedehandwerk lernten. Nebenbei ist der Name Ballova der älteste überlieferte Name der Hönnestadt Balve.

Seit 1922 bereits wird die Höhle wegen ihrer einmaligen Atmosphäre gerne als Ort für Musik- und Theateraufführungen genutzt. Heutzutage ist die Höhle an die Balver Schützenbruderschaft verpachtet. Diese verfügt über das Nutzungsrecht des Felsendoms, in welchen aber die Eigentumsverhältnisse nicht verbindlich geklärt sind. svep

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