Stadt Balve. Aufgrund des Ende Oktober 2023 erfolgten Cyberangriffs auf das Kommunale Rechenzentrum SIT stehen einige IT-Fachanwendungsverfahren den Kommunen auch gegenwärtig nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Finanzbuchhaltung der Stadt Balve ist jetzt allerdings in der Lage, die seit dem 30. Oktober noch nicht abgebuchten, offenen Forderungen, die sich aus den Veranlagungsbescheiden 2023 für die verschiedene Abgabenbereiche ergeben, automatisch abzubuchen. Sofern für die Abbuchung ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Finanzbuchhaltung voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche diese Beträge abbuchen. Wurden die Forderungen bereits überwiesen, erfolgt keine Abbuchung mehr.
Die Bürgerinnen und Bürger, die kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden hiermit nochmals aufgefordert, die bereits fällig gewordenen Beträge umgehend unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der genannten Konten der Stadt Balve (siehe Abgabenbescheid) zu überweisen, sofern dies bisher nicht veranlasst wurde.
Neue Veranlagungs- bzw. Vorauszahlungsbescheide für das laufende Jahr 2024 (Jahres-Sollstellung 2024) konnten bislang ebenfalls noch nicht erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich folgende Vorgehensweise ab: Für den Abgabenbereich Gewerbesteuer konnten Ende der 3. Kalenderwoche Vorauszahlungsbescheide für das laufende Jahr 2024 erstellt werden und werden umgehend versendet. Für die dann fälligen Quartalsraten 2024 bleibt es bei den gesetzlichen Fälligkeitsterminen, beginnend mit dem 15. Februar.
Für den Abgabenbereich Hundesteuer sollen die Veranlagungsbescheide 2024 nebst neuer Hundesteuermarken 2024/2025 bis voraussichtlich Anfang Februar erstellt und zugestellt sein. Die erste Halbjahresrate 2024 ist für den 15. März vorgesehen.
Für den Abgabenbereich Wassergeld- und Kanalgebühren der Stadtwerke Balve sowie der Wasserbeschaffungsverbände Langenholthausen und Mellen wird voraussichtlich bis Mitte Februar sowohl die Endabrechnung 2023 als auch die Neufestsetzung der Abschlagszahlungen 2024 möglich sein, so dass die Abgabenpflichtigen diese Bescheide im Zeitraum bis Ende Februar erhalten. Die hieraus resultierenden Abrechnungs- und Abschlagsbeträge werden voraussichtlich erstmals in der zweiten Märzhälfte fällig. Die genauen Fälligkeitstermine sind im Bescheid angegeben.
Sofern der Finanzbuchhaltung der Stadt Balve/Stadtwerke Balve ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, können nach heutigem Stand die fälligen Abgaben zu den in 2024 genannten Fälligkeitsterminen wieder automatisch abgebucht werden.
Für den Abgabenbereich Grundbesitzabgaben (Grundsteuern/ Abfallbeseitigungs–gebühren) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider immer noch keine generelle Jahres-Sollstellung 2024 möglich, sodass Veranlagungsbescheide für 2024 noch nicht erstellt werden können. Sobald sich auch für diesen Abgabenbereich eine Lösung abzeichnet, erfolgt zeitnah eine entsprechende Information.