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Balve/Märkischer Kreis. Auf der Konferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im November 2022 wurden einige Änderungen beschlossen. So wurde mit dem Zebrawels (Hypancistrus zebra) erstmalig ein beliebter Süßwasser-Aquarienbewohner unter Schutz gestellt. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises hin. Die Änderung des Schutzstatus tritt zum 23. Februar offiziell in Kraft. Die unter dem Aquarianer-Codenamen „L46“ bekannte Art ist in der Natur bedroht und im Aquarium sehr beliebt.

Haltern von Zebrawelsen aus dem Märkischen Kreis wird empfohlen, ihren aktuellen Bestand bis zum 22. Februar bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis der legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden.

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Neben dem Zebrawels wurden auch zahlreiche Schildkrötengattungen neu auf die Liste der geschützten Arten gesetzt, darunter Höckerschildkröten der Gattung Graptemys sowie Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys.

Weitere Fragen beantwortet der Märkische Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Frau Trienke, Tel.: 02351/966-6400 oder s.trienke@maerkischer-kreis.de

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