Neuenrade. Bei einem Polizeieinsatz wegen Hausfriedensbruchs an einem Steinbruch in Neuenrade kam es heute zu einem Schusswaffengebrauch der Polizei gegen einen Rottweiler. Gegen 12.45 Uhr stellten die Beamten laute Musik auf dem eingezäunten Gelände fest, auf welches sich bereits am Wochenende Personen widerrechtlich Zutritt verschafft hatten. Um sie des Platzes zu verweisen, begingen die Polizisten das Gelände. Hier stürmte ein nicht angeleinter Rottweiler auf sie zu, der auch auf Zuruf der Halterin nicht reagierte. Die Polizisten gingen beim Heranstürmen des Tieres von einer Gefahr für sich aus und machten von ihrer Dienstwaffe Gebrauch. Sie trafen das Bein des Tieres. Es wurde zur tiermedizinischen Versorgung in Behandlung gegeben.

Grundsätzlich gilt, teilt die MK-Pressestelle mit: „Der Gebrauch der Schusswaffe auch gegen Tiere ist für Polizeibeamte immer das letzte Mittel. Polizeibeamte sind geschult im Umgang mit der Dienstwaffe und müssen jeden einzelnen Schuss sorgsam abwägen. Eine Schussabgabe ist eine Ausnahmesituation und hat Folgen. Daher wird die Dienstwaffe von Polizeibeamten nicht leichtfertig genutzt. Im Folgenden wird nun geprüft, ob Verstöße gegen die Pflichten der Hundehalterin vorliegen. Die insgesamt sechs Personen, die sich auf dem Gelände befanden, erhielten einen Platzverweis. Ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingeleitet.“ (lubo)