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Balve. (R.E.) Setzt die Katholische Kirchengemeinde St. Blasius Balve, vertreten durch den Kirchenvorstand, den Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis den Stuhl vor der Tür des Altenpflegeheimes St. Johannes Balve? Auf diese Frage will der Kirchenvorstand im Namen der Kirchengemeinde in deren Parteienstellung als Grundstückseigentümerin/Erbbaurechtsgeberin heute Abend eine Antwort geben.

Fest steht, dass der Kirchenvorstand am 26. Juni 2020 den mit der St. Marien gem. GmbH, Betreiberin unter anderem der St. Johannes Seniorenwohnanlage in Balve, bestehenden Erbbaurechtsbestellungsvertrag vom 19. Dezember 2018  mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt hat.

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Der Kirchenvorstand wird heute die Presse über die Beweggründe für diese Entscheidung und die damit verbundenen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des St.-Johannes-Altenpflegeheims informieren. Im Mittelpunkt steht jedoch die Frage: „Wie geht es jetzt weiter?“

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