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Balve/Arnsberg. (R.E.) Vor fast 6 Monaten kam es auf der B 229 zwischen Hövel und Beckum zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 70-jährige Frau aus Neheim getötet und vier Personen äußerst schwer verletzt wurden. Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Verursacher aus Hemer und Soest ist bis zum heutigen Tag nicht erhoben worden.

„Ich gehe davon aus, dass der Prozess in zwei oder drei Monaten beginnt“, erklärte Staatsanwalt Klaus Neulken im Oktober vergangenen Jahres gegenüber der HÖNNE-ZEITUNG. Diese Aussage ist inzwischen Makulatur. „Wegen der Bedeutung der Sache wird nicht vor dem Amtsgericht, sondern Landgericht Arnsberg verhandelt. Bedingt dadurch, dass es neue Vorschriften für illegale Autorennen gibt und dieser Unfall für eine riesige Aufmerksamkeit in der Presselandschaft gesorgt hat, wird die Hauptverhandlung im Landgericht Arnsberg geführt“, sagt Klaus Neulken, der gegenüber der HZ hinzufügte: „Die Hauptverhandlung ist in weite Ferne gerückt, da Haftsachen im Landgericht Vorrang haben. Wenn sich da eine Lücke auftut, dann wird der Unfall verhandelt.“

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Überdies verweist Klaus Neulken darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Führerscheine der beschuldigten Audi- und Porsche-Fahrer immer noch unter Verschluss hält. Auch der nagelneue Porsche des Soesters ist bisher nicht freigegeben worden.

Wenn das Landgericht Arnsberg in der Hauptverhandlung  nachweisen kann, dass sich am Abend des 1. August 2018 der Audi-Fahrer aus Hemer und der Porsche-Fahrer aus Soest ein illegales Autorennen geliefert haben, an dessen Ende eine 70-jährige Frau ihr Leben verlor und vier Personen sehr schwer verletzt wurden, dann müssen sie, so die Meinung von Experten, mit langjährigen  Freiheitsstrafen rechnen.

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Da Staatsanwalt Klaus Neulken allem Anschein nach ausreichend Beweise dafür hat, dass sich die Autofahrer ein Rennen geliefert haben, und zwar zwischen Herdringen und Beckum, erhebt er vor dem Schöffengericht des Landgerichts Arnsberg Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Dass Audi- und Porsche-Fahrer mit Gefängnisstrafen rechnen müssen, ist auch dem Paragraphen 315d geschuldet. Der besagt: Verursacht der Täter durch seine Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so sind Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.

Da der Audi-Fahrer sich allem Anschein nach nicht nur ein illegales Autorennen mit dem Porsche-Fahrer geliefert hat, sondern auch betrunken war (1,3 Promille), als er mit seinem Fahrzeug in einen VW-Golf raste, dessen 70-jährige Fahrerin bei dem Unfall getötet wurde, muss zumindest der 46-jährige Mann aus Hemer eine längere Freiheitsstrafe befürchten.

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