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Märkischer Kreis. (pmk) Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes müssen auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung bezahlen. Ihnen werden zu viel entrichtete Beiträge zum Ende des Kita-Jahres erstattet. Die Landeregierung NRW hat die Empfehlung der Aussetzung der Elternbeitragszahlungen auch für den Monat Mai 2020 erweitert. Daher werden für Eltern, die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Meinerzhagen und Schalksmühle) wohnen, auch für den Monat Mai 2020 die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erlassen. Die Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge erfolgt zum Ende des Kindergartenjahres (31. Juli).

Auch Väter und Mütter, deren Kinder aufgrund der landesweiten Einschränkung des Präsensunterrichtes das offene Ganztagsangebot oder die schulische Mittagsverpflegung nicht in Anspruch nehmen können, sollen weiter finanziell entlastet werden. Für Jungen und Mädchen, die eine Förderschule des Kreises besuchen, sollen auch für Mai 2020 die Elternbeiträge für offene Ganztagsschulen sowie die Gebühren für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung erlassen werden. Die Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge erfolgt grundsätzlich zum Ende des Schuljahres 2019/2020.

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Damit hat der Märkische Kreis aufgrund der Einschränkungen durch die Coronapandemie für drei Monate auf die Beiträge für die Kinderbetreuung und die Mittagsverpflegung verzichtet. Die erwarteten Mindereinnahmen von insgesamt 535.000 Euro werden teilweise durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

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