Langenholthausen/Neuenrade/Dahle. (R.E.) Als am gestrigen Abend der letzte Windflügel von Wulfringhausen über Langenholthausen und Neuenrade zum Kohlberg transportiert wurde, herrschte ausgelassene Stimmung an den Straßenrändern in L.A. und der Nachbarstadt Neuenrade. Musik erfreute die Menschen, die sich fast bei jedem Transport für die Windkraftanlage in Dahle an die Straßen gestellt hatten. Jetzt allerdings herrscht Katerstimmung beim Investor SL Naturenergie aus Gladbeck. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau der Windkraftanlage vorerst gestoppt.

Nach Aussage des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) ruht die erteilte Baugenehmigung. Das bedeutet, dass die Errichtung der Windenergieanlage auf dem Kohlberg nicht fortgesetzt werden darf. Nach Information der Lokalstimme Werdohl, die zuerst darüber berichtete, hat der 8. Senat des OVG Münster in einem Eilverfahren (15. Juli) die aufschiebende Wirkung der Klage der Umweltschutzorganisation LNV (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW) gegen die Anlage wieder in Kraft gesetzt.

Die Begründung der Münsteraner Richter: Die Vor-Umweltverträglichkeitsprüfung, die die Folgen der Windräder für die Umwelt offen legt, sei „unzureichend“ und „methodisch fehlerhaft“. So sei etwa das Umfeld der Anlage auf die Folgen für Natur und Umwelt zu klein gewählt worden.

Der Beschluss des OVG Münster wird nicht nur die Gemüter noch mehr erhitzen, er sorgt auch dafür, dass der Bau der Windenergieanlage auf dem Kohlberg weiterhin die Gerichte beschäftigen wird. Denn der Investor wird sicherlich gegen die Entscheidung in Münster angehen. Zumal er vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg noch einen Sieg davon getragen hatte und deshalb sehr zügig mit dem Bau der Anlage begonnen hatte.