Im Märkischen Kreis leben mehr als 17.000 Menschen, die einen Pflegegrad haben und ambulant versorgt werden. Damit gehören sie zu den rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause wohnen und auf Unterstützung angewiesen sind. 106 Anbieter von Unterstützungsdienstleistungen gibt es bereits im Märkischen Kreis in der stark wachsenden Branche. In einer digitalen Informationsveranstaltung erklärt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Dortmund und die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen die Voraussetzungen einer Selbstständigkeit als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§45a SGBXI). Die SIHK gibt einen Überblick über die Grundlagen der Existenzgründung, darunter Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern und rechtliche Grundsätze. Nach den Vorträgen werden Fragen beantwortet. Die Veranstaltung findet am Montag, 11. Dezember, in der Zeit von 16 bis 18.30 Uhr online über Webex (kein Download notwendig) statt. Anmeldungen sind bis Freitag, 8. Dezember, per Mail erforderlich über j.frye@rb-dortmund.de oder th.rosenberg@rb-apd.de. Nach der Anmeldung wird der Webex-Link versendet. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt.
Weitere Informationen sind beim Regionalbüro unter 0231-50 25400 erhältlich. Bei Fragen zur Anerkennung im Märkischen Kreis steht auch die zuständige Ansprechpartnerin, Stefanie Normann vom Fachdienst Pflege, unter Telefon: 02352 966-7113 zur Verfügung.
Hintergrund
Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit benötigen Unterstützung und Entlastung. Eine Vielzahl dieser Leistungen übernehmen derzeit Pflegedienste und Angehörige, sowie Anbieter zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- oder Hauswirtschaftsdienste). Aufgrund der stetig steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbedarf weiterhin steigen wird und immer mehr Unterstützungsdienste benötigt werden.
Welche Tätigkeiten können von Anbietern zur Unterstützung im Alltag übernommen werden?
Anbieter unterstützen Zugehörige und hilfebedürftige Menschen bei vielem, was im Alltag anfällt. Dies kann Unterstützung im Haushalt oder bei ihrer Freizeitgestaltung sein. Diese Leistungen können von Dienstleistern zur Unterstützung im Alltag erbracht und über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Titelfoto: Online und kostenfrei ist das Existenzgründungsseminar für angehende Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Menschen im Alltag. Symbolfoto: Raffi Derian / Märkischer Kreis