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Balve. (R.E.) Die Balver Hausarztpraxen Dr. Paul Stüeken und Dr. Gregor Schmitz testen seit dieser Woche auch Rückkehrer aus Risikogebieten auf das SARS-CoV-2 Virus. Da es derzeit noch viele offene Fragen gibt, wer wann getestet wird und welche Kosten entstehen, sprach die HZ noch einmal mit Dr. Gregor Schmitz. Nach unserem Gespräch hat sich die Situation noch einmal geändert. Inzwischen hat das Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt, dass sich ALLE Reiserückkehrer auch aus Nicht-Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr kostenfrei testen lassen können. Einzelheiten hierzu hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen den Ärzten noch nicht mitgeteilt. Ausdrücklich schreibt das Bundesministerium aber, dass kostenfreie Testungen auch bei den Gesundheitsämtern möglich sind.

HZ: Wer soll sich aktuell auf COVID-19 testen lassen?Dr. Gregor Schmitz: Die Indikation zur Testung wird vom „Robert-Koch-Institut“ (RKI) vorgegeben. Vorrangig sollen alle Personen mit akuten Atemwegsinfektionen oder COVID-19 typischen Symptomen sowie jeder ärztlich begründete Verdachtsfall getestet werden. Diese Testungen wurden zu Anfang der Pandemie vom Märkischen Kreis an den DRIVE-IN-Stationen durchgeführt. Jetzt muss jeder Haus- oder Facharzt in der Lage sein, diese Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

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Diese Testungen führen Sie ja schon seit längerer Zeit durch. Was hat sich denn in der letzten Woche geändert?
Die politisch Verantwortlichen haben beschlossen, dass sich jeder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet 14 Tage in Quarantäne begeben muss. Alternativ kann auch ein negativer Abstrich vorgelegt werden, um die Quarantäne zu umgehen. Für diese Testungen ist nicht die Krankenkasse zuständig. Seit vergangenem Dienstag gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Landesgesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Seitdem können auch Niedergelassene Ärzte die Testung vornehmen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land NRW. Im Gegensatz zur Testung bei symptomatischen Patienten ist dies eine freiwillige Leistung der Niedergelassenen Ärzte. Die Ärzte, die diesen Service für ihre Patienten anbieten, sollen sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung registrieren lassen, um so ein möglichst flächendeckendes Ärztenetz zu etablieren. Unsere beiden Praxen haben sich entschlossen, diesen Service in Balve anzubieten.

Gibt es noch weitere Gründe für eine Testung?
Ja. Bereits vor gut zwei Wochen wurde in den Medien mitgeteilt, dass Lehrer und Erzieher in NRW bis zu den Herbstferien alle 14 Tage Anspruch auf einen kostenlosen COVID-19 Test haben sollen. Uns war  klar, dass die Gesundheitsämter personell nicht in der Lage sein würden, diese Menge an Testungen  zu schaffen. Erst am  Freitag, 31. Juli, trat die Kassenärztliche Vereinigung mit der Bitte an uns heran, ab Montag, 3. August, also morgen, auch diese Abstriche durchzuführen. Wir werden diese Testungen durchführen, obwohl hier die Vorlaufzeit wiederum sehr kurz ist.

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Was bedeuten diese zusätzlichen Testungen für die Praxen und ihre Patienten?
An erster Stelle steht für uns die medizinische Versorgung unserer Patienten. Diese darf in keinem Fall durch die zusätzlichen Tests gefährdet sein. Da wir in beiden Praxen mit mehreren Ärzten arbeiten wird uns dies auch gelingen. Für die Praxen bedeutet die neue Teststrategie Umorganisation der Praxisabläufe. Da wir jetzt mit verschiedenen Kostenträgern arbeiten, die alle eigene Formulare verwenden – die auch teilweise noch nicht vorliegen – muss die Praxisverwaltung neu organisiert werden. Das Gleiche gilt für die notwendige reibungslose Zusammenarbeit mit den Laboren, die die Untersuchungen durchführen.

Wie sollen die Personen, die sich testen lassen wollen, vorgehen?
Auf jeden Fall zunächst mit der Praxis Kontakt aufnehmen. Entweder telefonisch oder besser noch per e-mail. Über die jeweilige Homepage  www.praxis-drostenplatz.de oder www.hausarzt-balve.de können Terminanfragen jederzeit bequem an die Praxen gestellt werden. Da Reiserückkehrer aus Risikogebieten potenziell infektiös sind, ist es insbesondere für diese Gruppe zwingend notwendig, vorher mit den Praxen Kontakt aufzunehmen, um Mitarbeiter und andere Patienten zu schützen.

Rechnen sie mit einer großen Nachfrage nach Corona-Tests?
Dazu können wir noch keine Aussage treffen, da wir nicht wissen, wie viele Personen von dem Angebot Gebrauch machen werden. Hinzu kommen weitere Unwägbarkeiten. Bislang besteht die Testmöglichkeit nur für Reiserückkehren aus Risikogebieten. Jetzt heißt es, dass alle Auslandsrückkehrer kostenlos getestet werden. Vielleicht ist es jetzt schon entschieden – nur wir wissen es noch nicht.

Eine letzte Frage. Sie haben letzte Woche dem Märkischen Kreis vorgeworfen er würde seiner Aufgabe kostenlose Corona Tests anzubieten nicht nachkommen. Dem wurde vom Pressesprecher des Kreises, Hendrik Klein, widersprochen.
Ja, beides stimmt. Wir haben seit Wochen im Märkischen Kreis die unbefriedigende Situation, dass Pflegeheimbewohner vor Aufnahme ins Pflegeheim oder Patienten die von Pflegediensten zu Hause betreut werden einen negativen Corona-Abstrich vorweisen müssen. Diese Abstriche waren und sind keine Leistungen, die die Labore zu Lasten der Krankenkassen abrechnen können. Hier sind den Betroffenen Kosten zwischen 70 und 160 Euro vom Labor in Rechnung gestellt worden. Während der HSK und andere Kreise in NRW mit den dortigen Ärzten eine Vereinbarung getroffen haben, bei der den Betroffenen keine Kosten entstehen, wartet der Märkische Kreis seit Woche auf eine Rahmenvereinbarung des Landes NRW. Laut Aussage von Herrn Schmidt, Leiter des Fachbereich Gesundheit und Soziales im Märkischen Kreis, liegt ihm diese Vereinbarung unterschrieben seit Freitag vor. Obwohl uns Ärzten diese noch nicht bekannt ist, gehen wir davon aus, dass zukünftig die Kosten für diese Abstriche auch übernommen werden, wenn wir sie durchführen. Bis zu einer anderen Regelung gilt aber weiter, dass Betroffene vor Aufnahme in ein Pflegeheim weiter kostenlos vom Märkischen Kreis den Abstrich bekommen. Dazu, so Schmidt, muss sich das Pflegeheim, nicht die Betroffenen selbst, an den Märkischen Kreis wenden, der dann die Abstriche organisiert.

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